Neue Coronaregeln in NRW

      

Ab Donnerstag, den 13.01.2022 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes NRW in Kraft.

Nach dieser neuen Verordnung gilt die 2-G-+-Regel!

Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene und negativ Getestete.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Personen mit einer Booster - Impfung

 

Wir bitten alle Mitglieder und Gäste, den Impfausweis, bzw. Nachweis des Genesenen-Status sowie die Testbescheinigung der Standaufsicht vor der Tür unaufgefordert vorzuzeigen. Es gilt Maskenpflicht im Stand!

 

                                                                                  Der Vorstand