Sportschützen St. Hubertus Brilon e.V.

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Gebühren

Geschäfts- und Beitragsordnung der Sportschützen St. Hubertus Brilon e. V. (§ 4 der Vereins-Satzung)
Stand: 01.01.2021, zuletzt geändert durch Beschluss der Vorstandsitzung vom 01.01.2021


1. Beiträge und Gebühren
Sie betragen für:


1.1 Aktive Mitglieder


Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                         68,00 € p.a.
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Sportpass                                                    106,00 € p.a.
Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Sportpass                                                       118,00 € p.a.
Familienbeitrag ( Vater, Mutter beliebig vielen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)            238,00 € p.a.
Zweitvereinsbeitrag                                                                                                                  78,00 € p.a.

Mitgliedschaft BDS                                                                                                                   35,00 € p.a.


Um die Zweitvereinsmitgliedschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  Person muss aktives Mitglied eines dem WSB eingegliederten Vereins sein.
  •  Person muss im Besitz eines gültigen Wettkampfpasses des Erstvereins sein.
  •  Person muss aktiv, in wenigstens einer Disziplin für die SpSch. St. Hubertus Brilon e.V. Wettkämpfe schießen.
  •  Sollte eine der Bedingungen entfallen, erlischt die Mitgliedschaft zum Ende des Geschäftsjahres.

1.2 Mindestalter


Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Verein ist die Vollendung des zehnten Lebensjahrs.


1.3 Zahlung / Nichtzahlung des Jahresbeitrags


Die Jahresbeiträge werden zum 01.01. des Jahres fällig.
Bei Aufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Jahresbeiträge lt. 1.1 der Geschäftsordnung auf 50 %.
und bei Aufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %.


Die Jahresbeiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres per SEPA Lastschriftmandat eingefordert. Bei Rücklast wird die erste Mahnung
am 01.03. des Geschäftsjahres geschrieben, die Mahngebühr beträgt 5,00 €. Die zweite Mahnung wird 4 Wochen nach der ersten
Mahnung zugestellt, diese Mahngebühr beträgt 10,00 €. Auf eine Mahngebühr kann verzichtet werden, wenn ein Mitglied einen wichtigen
Grund für den Zahlungsverzug geltend machen kann. Die Beiträge der Sportschützen enthalten nicht den Mitgliedsbeitrag an die
Schützenbruderschaft St. Hubertus Brilon. Tritt ein Mitglied der Sportschützen aus der Schützenbruderschaft aus, so hat er einen um die
Höhe des Jahresbeitrages für die Schützenbruderschaft erhöhten Beitrag an die Sportschützen zu zahlen. Dieser Anteil wird an die
Schützenbruderschaft abgeführt.


1.4 Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für:


Für alle ab dem vollendeten 18 Lebensjahr 100,00 €, während der Zweitmitgliedschaft wird die Aufnahmegebühr gestundet.


1.5 Beiträge für nicht erbrachte Arbeitsleistung aktiver Mitglieder (§ 4 der Vereinssatzung)


Beiträge werden zur Zeit nicht erhoben.


1.6 Abrechnung gegenüber Gastschützen / Gruppen


Diese werden vom Vorstand festgelegt.
Nicht verbrauchte Munition muss zurückgegeben werden, soweit der Gast keine WBK besitzt.


1.7 Preise für Speisen, Getränke, Munition, Scheiben und sonstigen Verbrauchsmaterialien.

 

Diese werden vom Vorstand festgelegt.

 

1.8 Startgebühren

Startgebühren müssen von jedem Mitglied selbst gezahlt werden. Ausnahmen bilden Ligawettkämpfe, Ligapässe und Startgebühren für Deutsche Meisterschaften.

Bei Zweitvereinsmitgliedern werden nur die Kosten für Ligakämpfe und Ligapässe übernommen.

 

1.8 Standnutzungsgebühren für volljährige Mitglieder

 

Für Bogensport 15,00 € jährlich.

Für Bogensport + LG/LP 25,00 € jährlich

Für Bogensport + LG/LP + KK/Großkaliber 60,00 € jährlich

Die Nutzungsgebühr wird bei der fünften Benutzung des Standes fällig, egal wann dies im Kalenderjahr war.

Bei Neuaufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Nutzungsgebühren auf 50 %.
und bei Aufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %.

Teilnahmen an Meisterschaften und Veranstaltungen des Vereins gelten nicht als Benutzung des Standes im Sinne des 1.9.


2. Waffenbesitzkarten (WBK)


Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vereinsbescheinigung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte sind:
1. Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in unserem Verein
2. Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für „Waffensachkunde“
3. Regelmäßige Teilnahme am Training (mind. 18-mal / Jahr) und an Wettkämpfen.
4. Jedes Mitglied hat eigenverantwortlich den Nachweis zu führen, dass er an Training und Wettkämpfen teilgenommen hat
    (eigenes Schießbuch) Dieses ist in Kopie bei Anträgen an den Vorstand einzureichen.

5. Zwischen der Erstellung von zwei Bescheinigungen müssen 6 Monate liegen.

6. Das Mitglied verpflichtet sich an 5 Trainingstagen pro Jahr als Standaufsicht zur Verfügung zu stehen.


3. Schießen von jugendlichen Schützen


3.1 Luftdruckwaffen

Jugendliche von 10 bis 11 Jahren nur mit Sondergenehmigung der Kreispolizeibehörde (muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden)
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten


3.2 Kleinkaliber-Waffen (.22 lr)
Jugendliche von 16 bis 17 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

 

Brilon, den 05.05.2023
(1. Vorsitzender)
Christian Reichert