Sportschützen St. Hubertus Brilon e.V.

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Gebühren

Geschäfts- und Beitragsordnung der Sportschützen St. Hubertus Brilon e. V.

 (§ 4 der Vereins-Satzung) Stand: 07.03.2025, zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.03.2025.

Beiträge und Gebühren gelten ab 01.01.2026

 

1. Beiträge und Gebühren

Sie betragen für:

     Aktive Mitglieder

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                                        75,00 €     p.a.

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne Sportpass                                                                   110,00 €     p.a.

Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Sportpass                                                                      125,00 €      p.a.

Familienbeitrag (Vater, Mutter beliebig vielen Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)                            250,00 €     p.a.

Zweitvereinsbeitrag nur ohne Sportpass für Altfälle ab 2025 nicht mehr möglich                                           110,00 €     p.a.

Mitgliedschaft BDS werden weiterberechnet (optional) zurzeit                                                                      35,00 €     p.a.

 

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht die in 1.1. genannt sind befreit.

 

  • Mindestalter

 Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Verein ist die Vollendung des siebten Lebensjahrs.

 

  • Zahlung / Nichtzahlung des Jahresbeitrags

 Die Jahresbeiträge werden zum 01.01. des Jahres fällig.

Bei Aufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Jahresbeiträge lt. 1.1 der Geschäftsordnung auf 50 %.

und bei Aufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %.

 Die Jahresbeiträge werden zu Beginn des Geschäftsjahres per SEPA-Lastschriftmandat eingefordert. Bei Rücklast wird die erste Mahnung am 01.03. des Geschäftsjahres geschrieben, die Mahngebühr beträgt 5,00 €. Die zweite Mahnung wird 4 Wochen nach der ersten Mahnung zugestellt, diese Mahngebühr beträgt 10,00 €. Auf eine Mahngebühr kann verzichtet werden, wenn ein Mitglied einen wichtigen Grund für den Zahlungsverzug geltend machen kann. Die Beiträge der Sportschützen enthalten nicht den Mitgliedsbeitrag an die Schützenbruderschaft St. Hubertus Brilon e.V.. Die Mitgliedschaft ist für männliche volljährige Mitglieder verpflichtend. Tritt ein männliches Mitglied der Sportschützen aus der Schützenbruderschaft St. Hubertus Brilon e.V. aus, so hat er einen um die Höhe des Jahresbeitrages für die Schützenbruderschaft erhöhten Beitrag an die Sportschützen St. Hubertus Brilon e.V. zu zahlen. Dieser Anteil wird an die Schützenbruderschaft abgeführt.

 

  • Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für:

 Für alle ab dem vollendeten 18 Lebensjahr 100,00 €.

 

1.5 Beiträge für nicht erbrachte Arbeitsleistung aktiver Mitglieder (§ 4 der Vereinssatzung)

 Beiträge werden zurzeit nicht erhoben.

 

1.6 Abrechnung gegenüber Gastschützen / Gruppen

 Diese werden vom Vorstand festgelegt.

Nicht verbrauchte Munition muss zurückgegeben werden, soweit der Gast keine Munitionserwerbsberechtigung besitzt.

 

1.7 Preise für Speisen, Getränke, Munition, Scheiben und sonstigen Verbrauchsmaterialien.

Diese werden vom Vorstand festgelegt.

 

1.8 Startgebühren

 Startgebühren müssen von jedem Mitglied selbst gezahlt werden. Ausnahmen bilden Ligawettkämpfe und Ligapässe. und maximal 2 Startgebühren für Deutsche Meisterschaften.

 

1.9 Standnutzungsgebühren für volljährige Mitglieder

 Luftgewehr und Luftpistole (LP/LG) 40 € inkl. Pressluft und Hintergrundscheiben jährlich

LG/LP + Kleinkalibergewehr und Kleinkaliberpistole /KK) 60,00 € jährlich

Großkaliber Gewehr und Pistole 80 € jährlich

Die Nutzungsgebühr wird ab der fünften Benutzung des Standes fällig, egal wann und auf welchem Stand dies im Kalenderjahr war.

Bei Neuaufnahme in der Zeit vom 01.07. bis 30.09. des Jahres reduzieren sich die Nutzungsgebühren auf 50 %.und bei Neuaufnahme in der Zeit vom 01.10. bis 31.12. auf 25 %. Teilnahmen an Meisterschaften und Veranstaltungen des Vereins gelten nicht als Benutzung des Standes im Sinne des 1.9.

 

  1. Waffenbesitzkarten (WBK)

 Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vereinsbescheinigung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte sind:

  1. Mindestens 1 Jahr Mitgliedschaft in unserem Verein
  2. Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für „Waffensachkunde“
  3. Regelmäßige Teilnahme am Training (mind. 18-mal / Jahr) und an Wettkämpfen.
  4. Jedes Mitglied hat eigenverantwortlich den Nachweis zu führen, dass er an Training und Wettkämpfen teilgenommen hat

(eigenes Schießbuch) Dieses ist in Kopie bei Anträgen an den Vorstand auf Verlangen einzureichen.

  1. Das Mitglied verpflichtet sich an 5 Trainingstagen pro Jahr als Standaufsicht zur Verfügung zu stehen.

 

 2.1 Vereins-WBK

 In den Waffenbesitzkarten des Vereins müssen mindestens zwei verantwortliche Personen eingetragen sein, die die Funktion des Waffenwarts und seiner Stellvertreter übernehmen. Die Aufgabe des Waffenwarts ist die Abwicklung und Kontrolle aller im Zusammenhang mit den Vereinswaffen stehenden Aufgaben. Der Waffenwart und seine Stellvertreter werden von dem 1. Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden benannt.

 

      3. Schießen von jugendlichen Schützen

 3.1 Luftdruckwaffen

 Jugendliche von 10 bis 11 Jahren nur mit Sondergenehmigung der Kreispolizeibehörde (muss von den Erziehungsberechtigten beantragt werden)
Jugendliche von 12 bis 17 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten

 

3.2 Kleinkaliber-Waffen (.22 lr)

Jugendliche von 14 bis 18 Jahren nur mit schriftlichem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

 

  1. Ehrenmitglieder

 Ehrenmitglieder können nur der Mitgliederversammlung durch den Vorstand zur Wahl vorgeschlagen werden, wenn sie mindestens folgende Kriterien erfüllen:

Mindestens 20-jährige Vereinsmitgliedschaft und für den Verein einen überragenden Einsatz geleistet haben.

 

 Brilon, den 07.03.2025

(1. Vorsitzender)

Christian Reichert

 

 

 

  Preise Standvermietung
 
   
                      Stand 01.01.2025    
  Standvermietung für Einzelpersonen während Trainingszeiten    
               
  LG / LP -Stand mit Standaufsicht          
  ohne Waffe ohne Munition   7€/h      
  mit Vereinswaffe ohne Munition   10€/h      
               
  KK / GK Stand mit Standaufsicht   KK GK    
  ohne Waffe ohne Munition/ohne Scheiben 10€/h 15€/h    
  mit Vereinswaffe ohne Munition/Scheiben 15€/h 20€/h    
               
  Es werden nur volle Stunden abgerechnet!         
               
  Tritt ein Einzelschütze dem Verein bei, werden obige Beträge bei Nachweis, bis zur Höhe der Aufnahmegebühr angerechnet.    
               
  Die Bestätigung eines Schießbucheintrages für NICHTMITGLIEDER ist gebührenpflichtig!    
  Bestätigungsgebühr beträgt 1 € je Eintrag        
  Die Standaufsicht ist für die Zahlung der Stand und Bestätigungsgebühr verantwortlich!    
               
               
  Vermietung nur Clubraum kein Schießbetrieb ohne Personal    
               
    Mitglieder  Nichtmitglieder        
               
  pro Tag 60.00 € 120.00 €        
               
  Endreinigung  vom Mitglied  selbst / 40 Euro        
  Strom  0,30 € / Kwh 0,30 € / Kwh        
  Heizung 1,20 € / cbm 1,20 € / cbm        
  Kaution keine 200 €        
               
               
               
  Standvermietung mit Schießbetrieb      
               
               
  Anzahl Gäste bis Aufsichten Preis  Anzahl Gäste bis Aufsichten Preis   
  5 2 145.00 € 28 5 441.00 €  
  6 2 152.00 € 29 5 448.00 €  
  7 2 159.00 € 30 5 455.00 €  
  8 2 166.00 € 31 5 462.00 €  
  9 2 173.00 € 32 5 469.00 €  
  10 2 180.00 € 33 6 521.00 €  
  11 3 232.00 € 34 6 528.00 €  
  12 3 239.00 € 35 6 535.00 €  
  13 3 246.00 € 36 6 542.00 €  
  14 3 253.00 € 37 6 549.00 €  
  15 3 260.00 € 38 6 556.00 €  
  16 3 267.00 € 39 7 608.00 €  
  17 3 274.00 € 40 7 615.00 €  
  18 4 326.00 € 41 7 622.00 €  
  19 4 333.00 € 42 7 629.00 €  
  20 4 340.00 € 43 7 636.00 €  
  21 4 347.00 € 44 7 643.00 €  
  22 4 354.00 € 45 8 695.00 €  
  23 4 361.00 € 46 8 702.00 €  
  24 4 368.00 € 47 8 709.00 €  
  25 5 420.00 € 48 8 716.00 €  
  26 5 427.00 € 49 8 723.00 €  
  27 5 434.00 € 50 8 730.00 €  
               
  Preise gelten mit Personal und Standaufsichten auf dem gesamten Stand,      
  inkl. Scheiben, Strom, Heizung,  Waffen ohne Munition. Munition wird nach Verbrauch abgerechnet.    
  Anzahl der Personen werden abgerechnet nach angemeldeten / anwesenden, die höhere Zahl ist maßgeblich!  
  Preise reduzieren sich um  2 € pro Person, wenn nur ein Stand (10m oder 50m ) genutzt wird. Aufsichten werden reduziert!
  Preise gelten bis 4 Stunden! Danach jede weitere angebrochene Stunde 15 € je anwesendem Personal.  
               
            Der Vorstand